Wirtschaftsstabilisierungsfond wird reaktiviert

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Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wird reaktiviert und mit 200 Mrd. Euro ausgestattet – dies hat die Bundesregierung heute bekannt gegeben. Dieser mit Krediten finanzierte WSF soll unter anderen zur Finanzierung der geplanten Strom- und Gaspreisbremse dienen.

Strompreisbremse

Die Finanzierung der Strompreisbremse soll primär durch Abschöpfung der sogenannten „Zufallsgewinne“ der Stromproduzenten erfolgen. Der WSF soll lediglich bei Bedarf Zuschüsse bereitstellen und Liquidität sichern. Die Strompreisbremse richtet sich vor allem an private Haushaltskunden und KMU (Kleine und mittlere Unternehmen), für die ein subventionierter Basisverbrauch (Basispreis-Kontingent) festgelegt werden soll. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt.

Industrieunternehmen sollen in vergleichbarer Weise über einen spezifischen Basisverbrauch entlastet werden. Die Umsetzung der Strompreisbremse und die Wirkung auf bestehende Verträge sowohl im Privat- und Gewerbekundenbereich wie auch bei der Industrie stellt einen hohen administrativen und zeitlichen Aufwand dar, den wir derzeit noch nicht bewerten können.

Gaspreisbremse
Die Ausgestaltung der Gaspreisbremse soll unter Berücksichtigung eines Berichtes der sogenannten „Expertinnen-Kommission Gas und Wärme“, der Mitte Oktober vorliegen soll, erfolgen. Die Ausgestaltung der Gaspreisbremse wird von der Bundesregierung daher sehr vage formuliert. Das Ziel soll sein „auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abzufedern und vor Überforderung schützen“. Das Programm wird zeitlich begrenzt und Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs sollen erhalten bleiben.

Umsatzsteuer Gas
Viele kommunale Mitgliedunternehmen profitieren von der Reduzierung der Umsatzsteuer für Erdgas und Fernwärme auf 7% im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024.

Gaspreisumlage
Die Gaspreisumlage ab dem 01.10.2022 wird entfallen. Die von den höheren Gasbeschaffungskosten betroffenen Unternehmen (Uniper, Sefe, VNG) sollen direkt und individuell unterstützt werden.

Erdgaspreisentwicklung
Der heutige Lagebericht der Bundesnetzagentur gibt zu den Lecks an NordStream 1 und 2 folgende Bewertung ab:
„Die Ereignisse an den Pipelines Nord Stream 1 und 2 haben keine Auswirkungen auf die Gasversorgung. Über Nord Stream 1 wird seit Anfang September ohnehin kein Gas mehr geliefert und Nord Stream 2 wurde nie in Betrieb genommen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat als zuständiges Ressort für Fragen von Sicherheit und Sabotageschutz ist mit den deutschen Sicherheitsbehörden und mit den dänischen und schwedischen Partnern im engen Kontakt zu den Ereignissen.“

Die Terminmärkte haben dennoch auf dieses aktuelle und temporäre Ereignis mit deutlichen Steigerungen für zukünftige Erdgaslieferungen reagiert. Das Kalenderjahr 2023 ist in dieser Woche um über 15% gestiegen. Die heutige, untertägige Gaspreisentwicklung war dagegen durch die Ankündigung des 200 Mrd. Euro schweren WSF von sinkenden Notierungen geprägt. Das Kalenderjahr 2023 ist seit dem 01.01.2022 um 170,63 EUR/MWh (+370,3%) auf 216,7 EUR/MWh gestiegen. 2024 ist um 108,9 EUR/MWh (+370,4%) auf 138,3 EUR/MWh und 2025 um 73,5 EUR/MWh (+295%) auf 98,44 EUR/MWh angestiegen.

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