ÜNB veröffentliche neues Papier zur Strommengenabgrenzung

von

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben auf Ihrer Homepage (www.netztransparenz.de) ein neues Papier zur Abgrenzung von Drittmengen veröffentlicht. Nach dem bereits Ende Januar ein gemeinsames Papier für die Zurechnung der Stromverbräuche, für sachgerechte Schätzungen und für die Sicherstellung der Zeitgleichheit veröffentlicht wurde, gibt es nun eine Ergänzung: Grundverständnis der Übertragungsnetzbetreiber zum Nachweis der Schätzbefugnis gemäß § 62b EEG 2021.

Die Abgrenzung von EEG-Mengen mit unterschiedlichen EEG-Umlagesätzen muss grundsätzlich mittels mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen erfolgen. Die Ausnahme einer Schätzbefugnis ist mit den rechtlich unbestimmten Begriffen „technische Unmöglichkeit“ und „unvertretbaren Aufwand“ verknüpft. In dem nun vorliegenden Papier wird versucht anhand von Fallbeispielen und Interpretationen des Gesetzestextes etwas mehr Verständnis zu erzeugen. Dies ist sicherlich gelungen wobei die Interpretation der ÜNB die auch vom Gesetzgeber und der BNetzA gewünschte Ausnahmeregelung „Schätzung“ unterstreicht.

Das parallel dazu bereitgestellte Excel-Tool bietet auf jeden Fall eine Unterstützung bei der Interpretation des § 62b EEG. Bitte beachten Sie die Einschränkungen der ÜNB, die explizit darauf hinweisen, dass die vorliegende Veröffentlichung lediglich das Grundverständnis der ÜNB zu den Regelungen des § 62b EEG 2021 abbildet und keine normenkonkretisierende Wirkung entfaltet.

Zurück