THE veröffentlicht Höhe der Gasbeschaffungsumlage
von GAV Energie
Ab dem 01.10.2022 werden zwei weitere Umlagen im Gasbereich erhoben werden: Die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage.
Heute hat der Marktgebietsverantwortliche THE (Trading Hub Europe GmbH) die Höhe bekannt gegeben:
Die Gasbeschaffungsumlage beträgt ab dem 01.10.2022 24,19 EUR/MWh (2,419 ct/kWh)
Die Umlage wird ab dem 01.10.2022 bis zum 01.04.2024 erhoben werden.
Die Umlage soll primär systemrelevante Erdgas-Importeure (Uniper) stützen. Einige Unternehmen (RWE und Shell) haben bereits angekündigt auf die Zahlungen verzichten zu wollen. Ihre stark gestiegenen Gewinne in anderen Sparten (konventionelle und regenerative Stromerzeugung) stehen in keiner Relation zu den Defiziten in der Erdgasbeschaffung.
Gasspeicherumlage
THE hat vom Bundeswirtschaftsministerium die Aufgabe erhalten, die gesetzlich vorgegeben Befüllung der Erdgasspeicher sicherzustellen.
Diese Füllstandvorgaben betragen entsprechend dem EnWG §35b, das durch die Gasspeicherfüllstandverordnung vom 27.07.2022 verschärft wurde, 85% zum 1. Oktober, 95% zum 1. November und 40% zum 1. Februar eines jeweiligen Kalenderjahres.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das von der THE erarbeitete Konzept am 29. Juli genehmigt.
Die Kosten für diese Beschaffungsmaßnahmen können auf Grundlage des EnWG §35e an die Bilanzkreisverantwortlichen weitergegeben werden.
Nicht geregelt ist die Kostenweitergabe an die Endkunden. Vermutlich werden die Kosten in die Beschaffungskosten der Lieferanten aufgenommen (vergleichbar der Bilanzierungsumlage) und damit intransparent weitergeben.
Die Weitergabe in Form eine Umlage würde wiederum eine gesetzliche Grundlage (Änderung des EnWG) erfordern. Damit verbunden sind die aus den Stromumlagen bekannten Herausforderungen: Umsetzung von Entlastungen, Rechnungsstellung, weiterer Aufbau von Bürokratie. Erschwerend kommt hinzu, dass die Umlage halbjährlich angepasst werden soll.
Die ab dem 1. Oktober 2022 gültige Gasspeicherumlage wird spätestens sechs Wochen vor Beginn der Umlageperiode veröffentlicht.