Rückläufiger Zubau von Windenergie an Land

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Im letzten Jahr sind Windanlagen an Land mit einer Leistung von 1.385 MW installiert worden. Nach Abzug von Stilllegungen ergibt sich ein Nettozubau von 1.206 MW.

Gehemmt wird der Zubau vor allem durch fehlende Bauflächen und andere Schutz- beziehungsweise Nutzungsinteressen. Die wesentlichen Klagegründe gegen Windenergieanlagen sind der Artenschutz von Vögeln und Fledermäusen (48 Prozent der Klagen, Mehrfachnennungen möglich), sowie der Artenschutz im Allgemeinen (24 Prozent), aber auch Form und Verfahrensfehler (32 Prozent), sowie Lärmschutzbedenken (17 Prozent).

Das Fehlen von planerisch ausgewiesenen Flächen hindere allerdings nicht nur den Neubau, sondern auch sogenannte Repowering-Vorhaben, bei denen alte Anlagen durch leistungsfähigere Neubauten ersetzt werden. Diese Standorte liegen oft außerhalb von Eignungs- und Vorranggebieten, sodass dort regelmäßig keine neuen Anlagen genehmigt werden.

In den Jahren von 2021 bis 2025 werden voraussichtlich 13,6 GW installierte Leistung aus der EEG-Förderung fallen. In diesem Jahr gebe es mit 3,7 GW Leistung besonders viele Anlagen, die aus der Vergütung ausscheiden. Um einen Anreiz für den Weiterbetrieb dieser Windkraftanlagen zu schaffen sehe das EEG eine Anschlussförderung vor. Sofern es keine beihilferechtlichen Bedenken gebe, könne die Förderhöhe über eine Ausschreibung im Sommer 2021 ermittelt werden.

Bei den Bürgerprojekten, die zwischen 2017 und 2020 einen Zuschlag erhalten haben, gibt es derzeit eine Realisierungsquote von 17 Prozent. Von den Projekten die im letzten Jahr einen Zuschlag erhalten haben, ist noch keine Anlage realisiert worden.

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