Reduzierung der § 19 StromNEV-Umlage | Meldefrist 31.03.2021 beachten

Unternehmen mit einem Stromverbrauch über 1.000.000 kWh/a haben die Möglichkeit eine reduzierte § 19 StromNEV-Umlage zu erhalten. Voraussetzung dafür ist eine fristgerechte Meldung über die selbstverbrauchte Strommenge gegenüber dem Verteilnetzbetreiber (VNB). Die VNB informieren in der Regel ihre Netzkunden über diese Mitteilungspflicht einschließlich der gesetzlichen Grundlagen und fügen das Meldeformular dem Anschreiben bei. In Einzelfällen kann die Mitteilung nicht erfolgt sein oder sie ist im Unternehmen nicht an der richtigen Stelle gelandet. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an ihren zuständigen VNB, der diese Informationen meistens generell auf seiner Homepage zum Download bereitstellt.

Für den über 1.000.000 kWh/a hinausgehenden Stromverbrauch reduziert sich die Umlage von 0,432 ct/kWh auf 0,050 ct/kWh. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur und deren Stromkosten vier Prozent des Umsatzes übersteigen reduziert sich die Umlage sogar auf 0,025 ct/kWh.

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