Neue Ladesäulenverordnung geplant
von GAV Energie
Die Bundesregierung bewertet die Nutzerfreundlichkeit der aktuell vorhandenen Ladeinfrastruktur als verbesserungswürdig. Eine neue Ladesäulenverordnung soll dies verbessern und bis Mitte des Jahres in Kraft treten.
Technik
Der vorliegende Referentenentwurf sieht ein einheitliches Bezahlsystem für das sogenannte Ad-hoc-Laden an öffentlichen Säulen vor. Weiterhin soll eine Schnittstelle aufgebaut werden, um Standortinformationen oder den Belegungsstatus auszugeben. Eine anbieterunabhängige App, die das Bezahlen an Ladesäulen ermöglichen soll, ist dagegen nicht geplant. Die Bundesregierung verweist lediglich auf die Bundesnetzagentur, die eine anbieterunabhängige Karte anbietet.
Förderung
Die bereitgestellten Gelder auf Bundesebene betragen 251,7 Millionen Euro, wovon derzeit 27,8 Millionen Euro abgerufen wurden. Ein weiteres Förderprogramm soll im Sommer 2021 veröffentlicht werden, um nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur etwa für Mitarbeiterparkplätze und Unternehmensflotten zu fördern. Darüber hinaus bieten viele Bundesländer weitere Förderungen sowohl für öffentlich zugängliche wie auch nicht öffentlich zugängliche Ladestationen an.
Nutzung der Ladesäulen
2.362 Unternehmen betrieben derzeit öffentliche Ladeinfrastrukturen Die drei Größten sind EnBW, Charge-On und die Allego GmbH, mit zusammen weit über 6.000 Ladepunkten. An Normalladepunkten gibt es im Durchschnitt täglich 0,2 Ladevorgänge, bei Schnellladepunkten sind es 0,6, dabei werden durchschnittlich 13,09 kWh bei Normalladepunkten beziehungsweise 14,79 kWh bei Schnellladesäulen abgegeben.