Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister läuft ab

Das Marktstammdatenregister ist bereits im Januar 2019 in Betrieb gegangen Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Am 31. Januar 2021 endet eine 24-monatige Übergangsfrist. Bei Anlagenbetreibern, die sich und Ihre Anlage bis zu 31. Januar 2021 nicht registriert haben, kann der Netzbetreiber die Zahlungen für diese Anlage zurückhalten. Die zurückgehaltenen Zahlungen werden nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben bereits über zwei Millionen Anlagenbetreiber ihre Erzeugungsanlagen registriert. Dennoch fehlen noch immer rund 350.000 Bestandsanlagen.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem verlinkten GAV-Papier (GAV-P10 MaStR 2021).

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